Bei einer den Personengesellschaften oder den Einzelunternehmern zuzuordnenden Rechtsform muss der im Berichtsbestandteil "GuV" angegebene Jahresüberschuss /-fehlbetrag mit dem im Berichtsbestandteil "steuerliche Gewinnermittlung" angegebenen Jahresüberschuss /-fehlbetrag übereinstimmen (Anforderung für Kern-/Ergänzungstaxonomie).

In dem E-Bilanz Tool gehen Sie wie folgt vor: