Hintergrund für die in der Taxonomie erlaubten Mehrfachanlage für ein Mutterunternehmen ist die handelsrechtliche Abbildung von: Steuerlich wird im Rahmen der Organschaft aber nur das Ergebnis von einer Organgesellschaft auf den Organträger und von diesem auf den nächsten Organträger (also in Stufen) weitergereicht. Es gibt steuerlich nur einen Organträger je Gesellschaft, daher wird durch EriC nur eine „Muttergesellschaft“ = „Organträger“  zugelassen.
 
Bei einem E-Bilanz-Projekt wird also die Mehrfachanlage eines Mutterunternehmens durch ERiC beanstandet und abgelehnt; bei einem BAnz-Projekt ist die Mehrfachanlage jedoch  möglich.

Hier weicht also die Handelsbilanz (HGB - handelsrechtliche Taxonomie Sicht - Webservice - Bundesanzeiger) von der Steuerbilanz (steuerliche Taxonomie Sicht - ERiC - E-Bilanz) im Validierungsverhalten ab.